Warum ich gegen das Residenzpflicht-Gesetz für Flüchtlinge in Deutschland kämpfe Bewegungsfreiheit gilt für alle!Die erste Gerichtsverhandlung gegen Ahmed Sameers Residenzpflicht-Protest findet am 21. Juni 2004 im Amtsgericht Gotha, Justus-Perthes-Straße 2, Zimmer 214, statt. Warum ich gegen das Residenzpflicht-Gesetz für Flüchtlinge in Deutschland kämpfe Vom allerersten Moment an, wenn Flüchtlinge in Deutschland um Asyl ersuchen, wird es Schritt für Schritt klar, dass beinahe alle Institutionen und Gesetze, die das Asylverfahren regeln, gegen sie gerichtet sind. Bei der ZAST, dem Aufnahmelager, angefangen bis hin zu den Lagern, wo die Flüchtlinge untergebracht sind, die immer mitten im Wald untergebracht sind, ist es deutlich, dass Flüchtlinge von der Hauptgesellschaft isoliert werden sollen und dass ihnen nicht gestattet sein soll, sich zu der normalen Bevölkerung oder zu anderen Flüchtlingen und MigrantInnen zu gesellen, die in anderen Stätten leben. Mein Name ist Ahmed Sameer, ich kam im Mai 2002 Jena Forst, in Thüringen (Ostdeutschland) an. Ich lebte mehr als zwei Jahre in dem isolierten und einst berüchtigten Flüchtlingslager in Tambach-Dietharz, bevor ich nach Waltershausen im Landkreis Gotha umverteilt wurde. Ich bin Palästinenser. Ich habe die meiste Zeit meines Lebens als Flüchtling im Jeniner Teil der von Israel besetzten Gebiete gelebt. Ich habe unerträgliche Beschränkungen und Erniedrigungen unter diesem System erleiden müssen, das immer noch existiert. Wie alle anderen Palästinenser, die gegen die Besatzung sind und ihr auf die eine oder andere Art Widerstand leisten, habe ich unter solchen Bedingungen und ihren verheerenden Auswirkungen gelebt in dem Bewusstsein, dass ich nicht in einer freien Gesellschaft lebe. Als ich hier in Deutschland Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet,
dass ich Bedingungen unterworfen sein würde, die denen ähneln,
vor denen ich aus Jenin geflohen bin. Hier erfordert es sogar eine schriftliche
Erlaubnis einen Arzt außerhalb meines Landkreises zu sehen –
die mir die Behörden niemals erteilen. Mein ganzes Leben lang habe ich niemals an einem Ort gewohnt, wo mein Recht als menschliches Wesen respektiert worden wäre. Doch niemals habe ich derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe immer Widerstand geleistet und dagegen angekämpft. Der Abschnitt des Ausländergesetzes, der festlegt, dass ich eine schriftliche Erlaubnis von der Ausländerbehörde brauche, bevor ich den Landkreis, in dem ich lebe, verlassen kann, ist eine Verletzung meines fundamentalen Rechts auf Bewegungsfreiheit. Diese Erfordernis macht es mir unmöglich, irgendwelche Pläne für die Zukunft zu machen. Denn meine gesamten Möglichkeiten, mich zu bewegen, hängen davon ab, ob mir die Ausländerbehörde die Erlaubnis erteilen wird, den Landkreis zu verlassen oder nicht. Artikel 1 der deutschen Verfassung und Artikel 2 Absatz 1 garantieren
das Recht auf menschliche Würde und das Recht der freien Entfaltung
der Persönlichkeit. In Deutschland wurde ich politisch motiviert durch The VOICE Refugee Forum in Jena mich mit anderen Flüchtlingen zu vereinen, während der Vorbereitung und Organisation des antirassistischen Grenzcamps in Jena und der bundesweiten Tour der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen im Jahr 2002. Bis heute bin ich organisiert in der Plattform der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und der Anti-Lager-Kampagne um selbstorganisierte Netzwerke des Widerstands gegen Residenzpflicht, Lager, Abschiebungen und Ausgrenzung zu unterstützen. Als Mitglied der selbstorganisierten Flüchtlingsgruppe The VOICE Refugee Forum und der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in Deutschland muss ich mich mit anderen Flüchtlingen treffen und an öffentlichen Veranstaltungen außerhalb meines Landkreises teilnehmen –wie jeder andere normale Mensch auch. Doch dies ohne schriftliche Genehmigung zu tun zieht eine Strafe durch den Staat nach sich. Dies verletzt nicht nur meine Rechte, es ist diskriminierend, repressiv und rassistisch, da es mich öffentlichen Erniedrigungen unterwirft, die aus Polizeikontrollen außerhalb meines Landkreises resultieren. Als Menschenrechtsaktivist sehe ich dieses Gesetz im selben Licht als
damals das Pass-Gesetz im Apartheidsstaat Südafrika. Damals war
es für Schwarze und andere Nicht-Weiße erforderlich, eine
schriftliche Erlaubnis zu bekommen, bevor sie ihre unmittelbare Wohnumgebung
verlassen durften. Die Behandlung, die dieses Gesetz mit sich brachte, hat sich zu mentaler und psychischer Folter gesteigert. Das Residenzpflichtgesetz enthumanisiert und kriminalisiert mich nicht nur, sondern hält mich in hohem Maß auch davon ab, die interessierte Öffentlichkeit über die aktuelle Situation in den besetzten Gebieten der West Bank und des Gazastreifens zu informieren. Dieses Gesetz ist ungerecht und ich sehe es als meine Verantwortung gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung überall und jederzeit zu kämpfen, ungeachtet von wo sie ausgehen und in welcher Form sie auftreten. Die wahren Werte jeder Gesellschaft liegen in ihrem Festhalten an der Freiheit der Menschen, die diese Gesellschaft ausmachen. Bewegungsfreiheit kann nicht ungerechterweise einer Gruppe von Personen verweigert werden, die keine Kriminellen sind – lediglich aufgrund ihres sozialen und rechtlichen Status. Das Recht auf Bewegungsfreiheit muss notwendigerweise blind sein gegenüber den Vorurteilen von Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Religion und soziokultureller und politischer Neigungen, denn eine Gesellschaft, in der einzelne nicht frei sind, ist eine Gesellschaft, in der keiner frei ist. Mein Kampf gegen dieses Gesetz muss ganz einfach als ein Kampf für mich selbst um meine Menschenwürde wieder zu erlangen verstanden werden. Wenn die Konsequenz meines Kampfes gegen dieses Gesetz ist das Gefängnis ist, so will ich dies gerne willkommen heißen, da ich nicht bereit bin mein natürliches und verfassungsmäßiges Recht auf Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Redefreiheit Kompromissen zu unterwerfen. Ich habe fortwährend die deutsche Öffentlichkeit über meine Sorgen und meine Überzeugungen unterrichtet hinsichtlich der systematischen Verfolgung von Flüchtlingen und MigrantInnen durch die diskriminierende Gesetze und Verordnungen des deutschen Staates, welche die Kriminalisierung von Ausländern zum Ziel haben. Ich verlange von allen Aktivisten und der Öffentlichkeit, dass sie ihre Solidarität und ihre Unterstützung für den Protest der Flüchtlinge gegen die Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit durch die Residenzpflicht sowie gegen Abschiebung und Ausgrenzung zum Ausdruck bringen. Jedes Engagement und jede Unterstützung für den Protest und den zivilen Ungehorsam der Flüchtlinge gegen die Residenzpflicht soll die Anstrengungen der Flüchtlinge verdeutlichen in ihrem Kampf für ein offenes Deutschland von unten ohne Diskriminierung. Ahmed Sameer Ahmed Alhusseine, Gemeinschaftsunterkunft, Eisenacher Landstr.72, 99880 Waltershausen. Mehr Informationen zu Ahmed Sameer
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