Die Verhältnisse im Abschiebelager Fürth - Bericht von Insassen (2002)

Die Zimmer sind ca.15 qm groß, für 2 Personen. Es gibt 1 Toilette, 2 Duschen, eine Waschmaschine und einen kaputten Trockner. Die Küche ist spartanisch eingerichtet, den Herd muss man alle 5 Minuten wieder einschalten, weil er sich danach automatisch abschaltet. Das Essen ist auf das notwendigste beschränkt, es wird täglich in Esspaketen ausgegeben, die noch schlechter sind als die Pakete im Heim nebenan.
Es gibt 40 Euro Taschengeld monatlich. Handys werden registriert, d.h. die Nummern notiert. Fernsehen und Radio sind untersagt. Die Residenzpflicht ist auf Fürth beschränkt, d.h. es ist verboten, das Stadtgebiet von Fürth zu verlassen. Wird jemand beim Übertreten ertappt, bekommt er ein Bußgeld, was ihn, weil er es nicht bezahlen kann, und sich die Bußgelder häufen, ins Gefängnis, erst in Strafhaft, danach in Abschiebehaft und nach gescheiterter Abschiebehaft wieder zurück ins Abschiebelager bringen kann. Arbeit und der Besuch von Deutschkursen sind untersagt.
Die medizinische Versorgung ist beschränkt, es muss vor Arztbesuch ein Krankenschein beim Sozialamt geholt werde, häufig werden nur Schmerzmittel verschrieben, d.h. Symptome behandelt. Besuch ist nicht gestattet, nur mit Genehmigung der Regierungsbehörden, auch nicht, wenn eine ausdrückliche Einladung eines Lagerinsassen vorliegt. Ein Besucher, der einmal über den Zaun geklettert ist, um einen Bekannten zu besuchen, wurde von der Polizei festgenommen, aus dem Lager begleitet und zur Bushaltestelle gebracht. Er bekam überdies eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Die zynisch klingende Offizielle Begründung für die Verweigerung von Besuch ist "der Schutz der Privatsphäre der Insassen."
Das Lager ist umzäunt, am Eingang ist ein Drehkreuz, was elektronisch geöffnet und geschlossen wird. Tag und Nacht sitzt ein Wachmann des Wach- und Schließdienstes Arndt hinter einem Fenster am Eingang. Der Wachmann übernimmt auch Hausmeisteraufgaben.
Es gibt keine schriftliche Hausordnung, das einzige Personal ist der Wachdienst, was der Willkür Tür und Tor offen lässt. Nachts patrouilliert der Wachdienst ca. stündlich mit Hund und bewaffnet mit Schlagstock und Elektroschockgerät durch das Lager, ca. 6 bis7 Mann. Die Polizei schaut auch allabendlich mal vorbei. Die Insassen können das Lager verlassen, es gibt auch kein Zeitlimit. Sie müssen sich allerdings beim Verlassen und Wiederbetreten des Lagers von Wachdienst registrieren lassen, d.h. der Wachmann notiert die Zeit wann jemand geht und kommt und betätigt dann den elektrischen Drehkreuzöffner. Es ist auch bei Androhung von Taschengeldentzug untersagt, außerhalb des Lagers zu übernachten.
Bis jetzt haben 47 Personen Einweisungsbescheide erhalten, davon sind über die Hälfte untergetaucht, 2 Afrikaner wurden mit Handschellen ins Lager gebracht, von den ca. 12 bis 15 Menschen, die sich dauerhaft im Lager aufhalten, wollen 5 das Land verlassen, weil sie die Verhältnisse dort nicht ertragen. Die meisten kommen aus GUS-Staaten, weil die Behörden sich ausrechnen, dass mit diesen Staaten Rückführungsabkommen geschlossen werden können. Bisher sind die meisten GUS-Staatler Russen, es gibt aber auch einen Tschetschenen der einen Einweisungsbefehl bekommen hat, obwohl er bisher mit einer deutschen Frau zusammengelebt hat, gemeinsam gemeldet war und Heiratspläne hat. Das Konfliktpotential ist abzusehen, wenn Tschetschenen, Russen, Weißrussen, Georgier, Armenier und Aserbeidschaner auf so engem Raum zusammengepfercht werden. Auch dies erscheint als ein Teil der Zermürbungsstrategie.
Alle 2 Tage sind Befragungen. Wer zu den Befragungen nicht erscheint, dem wird das Taschengeld gekürzt. Es gibt Besprechungslisten, wer zu den Befragungen wann erscheinen soll. Die Befragungen laufen folgendermaßen ab: Für die Befragungen werden momentan ABM-Kräfte eingesetzt, weil die Wohlfahrtsverbände sich weigern, bei diesem Konzept mitzuspielen. Oftmals sind das russische Spätaussiedler, oder jüdische Kontingentflüchtlinge, die nicht besonders gut auf Russen zu sprechen sind. Die Befrager versuchen die Leute zu überreden: "Geh doch nach Russland zurück, da ist es schön. Da kannst du eine Firma gründen und Material aus Deutschland mitnehmen Hier hast du keine Perspektive, geh zurück nach Russland, da hast du es besser." Und das gegenüber Menschen, die mit 40 Euro ‘Taschengeld’ im Monat leben, die z. T. vor dem Kriegsdienst in Tschetschenien geflohen sind und denen bei Rückkehr heftige Strafen (zwischen 10 und 25 Jahre Gefängnis ) drohen und der russische Staat sich weigert, sie überhaupt noch als Staatsbürger anzuerkennen und Papiere auszustellen. Systematischer Zynismus als Strategie zur Zermürbung.
Weitere Fragen sind: "Was ist die Hauptstadt deines Landes? Wer ist der Präsident deines Landes? Kennst du ein russisches oder weißrussisches Lied? Kannst du mir deinen Heimatort auf der Landkarte zeigen?" Es wird ja grundsätzlich angenommen, dass die Menschen absichtlich ihre Identität verschleiern. Deshalb werden sie z.B geködert mit einer Arbeitserlaubnis, falls sie ihre Identität preisgeben. Den Job müssten sie sich natürlich selber suchen und obendrein würden sie sowieso recht schnell abgeschoben, weil eine Identität, die den Behörden nicht passt, wird sowieso meistens nicht geglaubt. Gelegentlich wurden Befragungen auch vom Leiter der zuständigen Behörde in Ansbach, Meisner durchgeführt.
Ein Insasse des Lagers ist schon seit 11 Jahren in Deutschland, hat Freunde und Bekannte hier und entspricht daher so überhaupt nicht dem Bild des gerade frisch Eingetroffenen, der sich gar nicht erst hier integrieren soll. Seine bestehenden Beziehungen werden zerschlagen, da er aus Bamberg kommt und wegen der Residenzpflicht nicht dorthin fahren darf. Ein anderer sitzt in diesem Lager, dessen Eltern schon als ZwangsarbeiterInnen in Deutschland arbeiten mussten und dessen Mutter eine Entschädigung von 400 DM vom Roten Kreuz bekam!
Ein Insasse beschrieb seine Eindrücke über das Lager sehr subjektiv als ‘Hochsicherheitstrakt mit Freigang’ und äußerte, Abschiebehaft wäre noch besser als dieses Lager, denn 1. das Essen sei besser, 2. es sei möglich, Besuch zu empfangen, 3.Es gäbe Fernsehen und Radio, 4. der Aufenthalt sei begrenzt – nach spätestens 18 Monaten muss die Abschiebehaft beendet werden, alle 3 Monate wird sie überprüft, während der Aufenthalt im Abschiebelager unbegrenzt ist.

Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen Nürnberg, 30.10.2002