Das dezentrale Lagersystem für Flüchtlinge

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Scharnier zwischen regulären und irregulären Arbeitsmarktsegmenten

Tobias Pieper (2004)

Das dezentrale Lagersystem für Flüchtlinge – Scharnier
zwischen regulären und irregulären
Arbeitsmarktsegmenten

In der BRD erfolgt die Unterbringung von Menschen, die
hierhin fliehen und einen Asylantrag stellen, in
dezentral gelegenen Gemeinschaftsunterkünften. Dies
betrifft auch diejenigen Menschen, deren Anträge nach
meist mehrjähriger Bearbeitungszeit abgelehnt wurden,
die aber aufgrund der "Genfer Flüchtlingskonvention"
oder der "Europäischen Menschenrechtskonvention" wegen
zu erwartender Folter, Verfolgung oder Tod , aufgrund
ungeklärter Identität oder der Aufnahmeverweigerung
ihrer Herkunftsländer nicht abgeschoben werden können.
Diese Menschen – zur Zeit leben in der BRD laut
Statistik 671.996 Menschen mit prekärem
Aufenthaltsstatus (Die Beauftragte der Bundesregierung
für Ausländerfragen 2002: 400) – werden über das
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) versorgt. Sie
unterliegen de facto einem Arbeitsverbot und sind so
auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen, die
vorrangig in Sachleistungen ausgezahlt wird. Das
System ihrer Unterbringung dessen wichtigste
Komponente die dezentralen Gemeinschaftsunterkünfte
sind, bezeichne ich als dezentrales Lagersystem.
Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen ist die
Frage, ob das dezentrale Lagersystem neben der
Kontrolle und sozialen Degradierung seiner Insassen
auch eine ökonomische Funktion übernimmt, ob es also
in die kapitalistischen Produktionsverhältnisse
eingebettet ist und wie sich diese Einbettung sowohl
charakterisieren als auch quantifizieren lässt. Dazu
wird zunächst die Entstehung dieses Systems Mitte der
70er Jahre dargestellt. Anschließend wird untersucht,
ob eine Veränderung der ökonomischen Ausrichtung des
dezentralen Lagersystems im Rahmen der derzeitigen als
neoliberal bezeichneten Umstrukturierungen der
Produktionsverhältnisse stattgefunden hat. Der
derzeitige gesetzliche Rahmen sieht die Möglichkeit
der Einbindung der BewohnerInnen der dezentralen Lager
in den regulären Arbeitsmarkt vor. Dabei können die
lokalen Arbeitsämter in Abstimmung mit den
Anforderungen der lokalen Wirtschaft entscheiden,
inwieweit im Landkreis Arbeitskräfte gebraucht werden
und Flüchtlinge dann für bestimmte Arbeiten eine
Erlaubnis bekommen oder ob sie von bestimmten Arbeiten
generell ausgeschlossen werden sollen. In der
bundesdeutschen Wirtschaft bildete sich, ähnlich wie
in anderen EU-Ländern, seit den 70er Jahren
kontinuierlich ein irregulärer Arbeitsmarkt für
MigrantInnen heraus. Diese irregulären Sektoren sind
in bestimmten Bereichen der Wirtschaft zur notwendigen
Basis für die Produktion geworden. Mit seinem unteren
migrantischen Arbeitsmarktsegment bildet der
irreguläre Arbeitsmarkt den ökonomischen Rahmen, in
denen das dezentralen Lagersystems eingebettet ist.
Davon ausgehend stelle ich die These auf, dass das
dezentrale Lagersystem spezifisch auf die lokalen
Arbeitsmärkte abgestimmt ist und diesen in erster
Linie "unqualifizierte" Arbeitskräfte zur Verfügung
stellt. Gleichzeitig will ich zeigen, dass das
Lagersystem als Arbeitskräftereservoir eine Scharnier-
oder Regulationsfunktion zwischen den unteren
Segmenten des regulären Arbeitsmarktes und dem Bedarf
der kapitalistischen Ökonomie an irregulären
ArbeiterInnen übernimmt.

Das dezentrale Lagersystem
Ganz allgemein versteht man unter einem Lager einen
"[f]ür das vorübergehende Verbleiben einer größeren
Anzahl Menschen eingerichteter (provisorischer) Wohn-
oder Übernachtungsplatz" (Das Bedeutungswörterbuch
1985: 404), wobei hier qualitativ unterschiedliche
Lager wie "Auffangs-, Durchgangs-, Flüchtlings-,
Internierungs-, Konzentrations-, Quarantäne-,
Trainings-, Zeltlager" (ebd.: 404) zusammengefasst
werden. Von einer ähnlichen Kategorisierung von Lagern
geht auch Dünnwald in seiner Analyse der BRD als
Lagergesellschaft aus (Dünnwald 2002: 28). Gemeinsam
ist allen Definitionen, dass es sich um eine
behelfsmäßige, vorübergehende, provisorische
Unterbringungsstätte für viele Menschen handelt, wobei
sich das Behelfsmäßige und Provisorische über die
unzureichende und nur für eine kurze Verweildauer
angelegte Ausstattung definieren lässt. Dies trifft
auch auf die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge
zu, die zwischen 150 und 800 Personen fassen, nur dass
das Lagerkonzept - kurzfristige Übergangslösung bis
zur schnellen Entscheidung über den Asylantrag - im
Kontrast zur Realität der jahrelangen Unterbringung
steht. Als die Unterbringung für Flüchtlinge in
Gemeinschaftsunterkünften 1982 im Rahmen der
Neuordnung des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)
beschlossen wurde, sprachen PolitikerInnen noch offen
über "Lager", doch wurde der Begriff aufgrund der
negativen Konnotation in Hinblick auf die deutsche
Vergangenheit bald aus dem Gesetz und dem politischen
Sprachgebrauch getilgt (Neubauer 1995: 19, Fußnote 71;
Jürgens 1989: 152). Die vermeintliche Effektivität der
Zielsetzung, also die Dürftigkeit des Lagerlebens und
die damit verbundene Herabsetzung des Lebensstandards,
fasst der damalige baden-württembergische
Ministerpräsident Lothar Späth zum einjährigen
Bestehen der ersten Sammellager zusammen:
"die Zahl der Asylbewerber sei erst gesunken, als ‚die
Buschtrommeln signalisiert haben – geht nicht nach
Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins Lager’ "
(Schwäbisches Tagblatt 5.5.1982, zitiert nach
Baumgarten/Körner/Weiler 1982: 64).
Die Gesamtheit der Unterkünfte bilden ein dezentrales
System, Ausgangspunkt meiner Überlegungen ist der
Systemcharakter der Lager, zu verstehen als ein sich
dezentral über den Raum der BRD spannendes Netz der
Unterbringung und Verwaltung, welches sich aus
unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt – den
Zentralen Aufnahmestellen, den zur langfristigen
Unterbringung angelegten Gemeinschaftsunterkünften,
dem neuen Bindeglied "Ausreisezentrum" als
"Illegalisierungsmaschinerie" und Experimentierfeld
staatlicher Repressionen und Zermürbungstaktiken sowie
schließlich dem Abschiebegewahrsam. Zentrales
Regulativ für die Dezentralität des Lagersystems ist
das weltweit "einmalige" Gesetz der Residenzpflicht.
Dieses Gesetz regelt nach der bundesweiten Verteilung
der asylsuchenden Menschen auf die einzelnen
Landkreise deren dortigen Verbleib, indem es deren
Verlassen unter Geld- oder auch Haftstrafe stellt.
Erst die Residenzpflicht in Kombination mit der
Wohnortsverpflichtung in den Heimen durch die
Ausländergesetzgebung macht aus den einzelnen
Gemeinschaftsunterkünften ein zusammenhängendes
Unterbringungssystem von Lagern. Dies bildet als
gesetzlicher Rahmen die strukturelle Grundlage für das
bundesdeutsche dezentrale Lagersystem. Wie durch ein
virtuelles Netz wird der Raum parzelliert, die
Flüchtlinge gleichmäßig über diesen verteilt,
verwaltet und festgehalten, wobei die Kontrolle der
einzelnen Menschen im Raum lokal "vor Ort" organisiert
wird.
Die politische Begründung der generellen
Lagerunterbringung von Flüchtlingen war die gewollte
Abwertung der Lebensbedingungen dieser Menschen im
Rahmen populistisch-rassistischer Stimmungsmache im
politischen Diskurs Ende der 70er, der über das
Konstrukt des "Missbrauch des Asylrechts im großen
Stil" (Höfling-Semnar 1995: 120) konstituiert wurde.
Mit der Dezentralität der Lager wurde zugleich dem
Wunsch der deutschen Wirtschaft nach billigen
Arbeitskräften entsprochen. So wurde Ende 1974 die
Verteilung von AsylbewerberInnen vor Abschluss ihres
Verfahrens auf die Länder und Kommunen beschlossen,
Anfang 1975 wurden sie zum Arbeitsmarkt zugelassen.
"Der Beschluss der Innenministerkonferenz und der
Erlass des Bundesarbeitsministers folgten
‚Nützlichkeitserwägungen’ von Bund und Ländern: Mit
der Vorwegverteilung wurde auf die Überfüllung des
Flüchtlingslagers in Zirndorf reagiert und damit
seinem Ausbau nach Maßgaben des Ausländergesetzes
ausgewichen. Mit der Zulassung zum Arbeitsmarkt wurde
der nach dem Anwerbestopp 1973 gewachsene Bedarf an
ausländischen Arbeitskräften bedient" (ebd.: 117).
Es lassen sich also ergänzende Gründe für die
Installation eines dezentralen Lagersystems erkennen:
die Kombination der Bereitstellung eines lokalen
Arbeitskräftereservoirs und einer effektiven
dezentralen Verwaltung - bereits 8 Jahre vor der
Installation des Lagersystems. Die lokalen, nach
ökonomischen Kriterien installierten
Arbeitskräftereservoire bildeten dann die Basis für
die gewollte Abwertung und Degradierung der dort
untergebrachten Menschen mit prekärem Aufenthalt. In
dieser Kombination bildete sich das dezentrale
Lagersystem heraus. Die einzelnen Komponenten sind
dezentrale, mehr oder weniger halboffene "Kleinlager"
für bis zu 800 Personen, wobei das Feld "Gesamtraum
Kleinlager" die durch die Residenzpflicht getrennten
Landkreise umfasst. Verbunden sind die einzelnen
Komponenten durch eine über die Länder organisierte
zentrale Verwaltung und die gleichmäßige bundesweite
Verteilung der Menschen. Die ökonomische Einbettung
der einzelnen "Kleinlager" in den regulären
Arbeitsmarkt findet lokal in den Landkreisen statt,
die Struktur irregulärer Arbeitsmarktsegmente bildet
die bundesweite ökonomische Einbettung des
Lagersystems. Regulativ zur Kontrolle des Lagerraums
sind die zur Einhaltung der Residenzpflicht
stattfindenden und nach rassistischen Merkmalen
ausgerichteten Polizeikontrollen in Kombination und
Zusammenarbeit mit rassistischen gesellschaftlichen
Strukturen. Die Segregation der einzelnen Lager wird
durch eine "Strategie des Verschwindens aus der
Öffentlichkeit" und der Wahl von Gebäudetypen
forciert, die nicht zum Wohnen konzipiert sind und
ihre zwangsuntergebrachten BewohnerInnen beständig
degradieren. Die Lager befinden sich in der Regel in
abgelegenen Wäldern oder verlassenen
Industriegebieten; die Gebäude bestehen in der
Mehrzahl aus alten Kasernen, Wohncontainern oder
umgebauten funktionsuntüchtigen Schiffen.
Der reguläre Arbeitsmarkt für MigrantInnen
Um den ökonomischen Rahmen des dezentralen
Lagersystems quantitativ zu erfassen, wird zuerst der
reguläre Arbeitsmarkt für MigrantInnen in der BRD
dargestellt sowie dessen fließenden Übergänge zu
irregulären Beschäftigungsverhältnissen. Die Größe des
irregulären Arbeitsmarktes wird im nächsten Abschnitt
umrissen wird.
Im Rahmen des kapitalistischen Wiederaufbaus der BRD
nach dem Ende des NS-Faschismus wurden von der
Wirtschaft vermehrt Arbeitskräfte für die schlechter
bezahlten körperlichen Fabrikarbeiten gesucht. Dem kam
die Politik durch die Anwerbung billiger,
ausländischer ArbeiterInnen, sog. "GastarbeiterInnen"
nach, die nur eine begrenzte Zeit bleiben sollten. Bis
zum Anwerbestopp 1973 durchliefen mehr als 12
Millionen MigrantInnen dieses Rotationsprinzip. Ein
Großteil der 1973 arbeitenden 2,6 Millionen
"GastarbeiterInnen" blieben jedoch im Land und holten
ihre Familien nach.
Da die angeworbenen Arbeitskräfte in erster Linie in
den schlecht bezahlten Bereichen körperlicher Arbeit
eingesetzt wurden, zeigte sich in den aufkommenden
Krisenzeiten "[...] die Kehrseite der
‚Unterschichtung’. Ausländische Arbeitskräfte mit
vorwiegend niedriger Qualifikation waren vor allem in
den Wirtschaftsbereichen beschäftigt, die in
besonderer Weise von der Strukturkrise der
westdeutschen Wirtschaft seit Mitte der 70er Jahre
betroffen waren, etwa dem Stahl- und Metallsektor, dem
Baubereich oder der Textilindustrie" (Herbert 2001:
237).
Aufgrund der ethnischen Schichtung des Arbeitsmarktes
funktionierten die krisenbedingten Entlassungen als
rassistische Segregationsmechanismen, deren Wirkung
sich direkt in der Arbeitslosenstatistik ablesen ließ.
In Zeiten des "Wirtschaftswunders" wurde für alle
gesellschaftlichen Bereiche Vollbeschäftigung
verkündet, in den folgenden Jahren spaltete sich die
Statistik auf: Anfang der 70er waren 1,2 % der
deutschen und 0,8 % der ausländischen Bevölkerung
arbeitslos gemeldet, 10 Jahre später waren es bereits
5,5 % zu 8,2 % und heute ist die Arbeitslosenquote
ausländischer Menschen ca. doppelt so hoch wie bei den
Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft - 2002 9,8 %
zu 19,9 %, in den östlichen Bundesländern ca. 18 % zu
38 %. (ebd.: 237). Trotz der
Arbeitsmarktbeschränkungen, den ethnischen
Segregationsmechanismen der Ökonomie und den
administrativen Bemühungen, den Zuzug zu verhindern
und die hier bleibenden AusländerInnen loszuwerden,
zogen seit Anfang der 70er Jahre weitere 4 Millionen
MigrantInnen in die BRD (2002 gab es ca. 7,3 Millionen
MigrantInnen, ca. 9 % der Gesamtbevölkerung).
Insgesamt waren 2002 in der BRD ca. 3.012.000
MigrantInnen erwerbstätig, davon ca. 2.000.000 in
sozialversicherungspflichtigen Verhältnissen, ca.
111.000 als Selbstständige in Betrieben mit
Angestellten, ca. 147.000 in selbständigen
Einmann/Einfrau-Betrieben, ca. 26.000 waren in
Betrieben mithelfende Familienmitglieder, weitere
100.000 Jugendliche in Ausbildung und ca. 628.000
MigrantInnen arbeiteten in prekären
nichtsozialversicherungspflichtigen Minijobs. Die
Beschäftigungsquote ging von über 60 % Anfang der 70er
auf ca. 40 % 2002 zurück, bei der deutschen
Bevölkerung ist die gegenteilige Entwicklung
feststellbar, von ca. 40 % auf über 50 % (alle Zahlen
aus: Die Beauftragte der Bundesregierung für
Ausländerfragen 2002). Insgesamt kann aufgrund der
Zahlen davon ausgegangen werden, dass es seit den 70er
Jahren zu einer vermehrten irregulären Beschäftigung
unter den legal hier lebenden MigrantInnen gekommen
ist. Hinzu kommen noch nicht in den Statistiken
auftauchende MigrantInnen: "Die potentiell
Erwerbstätigen, die zum Zeitpunkt der Erhebung kein
Arbeitsangebot vorlegen, bilden die 'stille Reserve'.
Das ausländische Erwerbspersonenpotential addierte
sich im Jahr 1999 nach Berechnungen des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt
für Arbeit (IAB) auf 4,104 Mio. Personen" (ebd.: 302).
Da MigrantInnen bei Bezug von Sozialhilfe ihren
Aufenthaltsstatus verlieren können, ist davon
auszugehen, dass ein großer Teil dieser "stillen
Reserve" von 550.000 MigrantInnen (1,1 Millionen der
potentiellen nicht arbeitenden Erwerbspersonen minus
450.000 arbeitslosen MigrantInnen) direkt auf
irreguläre Arbeit angewiesen ist und dass auch ein
Teil der "Mitversorgten" zur Unterstützung der
niedrigen Einkommen irreguläre Teilzeitarbeit
verrichtet. Weiter ist davon auszugehen, dass große
Teile der ca. 600.000 MigrantInnen in prekären
Arbeitsverhältnissen zusätzlich nicht gemeldet
arbeiten.
Der bundesdeutsche Arbeitmarkt ist nach ethnischen
Kriterien segmentiert. Die Grenzen der Segmente sind
durch den aufenthaltsrechtlichen Status begründet.
Durch den de facto Ausschluss von staatlichen
Sozialleistungen stehen MigrantInnen mit einem
befristeten Aufenthalt (ca. 2 Mill. Menschen, ebd.:
400) immer unter dem Zwang, irgendwie arbeiten zu
müssen und bilden so die unteren Segmente des
ethnisierten Arbeitsmarktes. Die Konkurrenz innerhalb
dieser unteren ethnisierten Segmente des
Arbeitsmarktes wird durch die jährliche, gesetzlich
geregelte Anwerbung von einer halben Millionen Saison-
und WerkvertragsarbeiterInnen forciert.
Rechtlich bestehen für die deutschen ArbeitgeberInnen
drei Möglichkeiten, ausländische Arbeitskräfte
anzuwerben. Erstens als SaisonarbeiterInnen für
höchstens drei Monate in Zeiten erhöhten Bedarfs (z.B.
Erntezeiten oder hohe Auftragslage). 2002 sind im
Rahmen dieser Regelungen ca. 320.000
Sai-son-arbeitskräfte in die BRD eingereist und haben
als billige Arbeitskräfte in erster Linie körperlich
schwere "unqualifizierte" Arbeiten übernommen.
Zweitens können im Rahmen von Subunternehmen Aufträge
an ausländische Firmen weiter gegeben werden, diese
können dann ihre inländischen Arbeitskräfte für
maximal drei Jahre in die BRD schicken. Das Kontingent
an Werkverträgen ist limitiert und ändert sich mit der
Lage auf dem Arbeitsmarkt – mit jedem Prozentpunkt der
Arbeitslosenstatistik erhöht oder verringert sich das
Beschäftigungskontingent um 5 % nach oben oder unten.
Für 2001 wurde das Kontingent auf 56.690 festgelegt,
wobei sich aber aufgrund der maximalen dreijährigen
Arbeitszeit 2002 188.144 WerkvertragsarbeiterInnen in
der BRD befanden. Drittens gibt es auch weiterhin ein
Kontingent an "GastarbeiterInnen" von jährlich 10.000,
das aber aufgrund seiner für die ArbeitgeberInnen
schlechten Bedingungen nur zur Hälfte ausgeschöpft
wird. Diese Regelungen gelten nur für Nicht-EU-Firmen,
da im Rahmen des EU-weiten Marktes sowohl Gleichheit
bei der Auftragsvergabe für EU-Firmen als auch eine
europaweite freie Ortswahl im Rahmen einer regulären
Arbeit für EU-BürgerInnen besteht.
2002 waren in der BRD ca. 490.000 ausländische
Arbeitskräfte im Rahmen eines kurzfristigen
Aufenthaltes beschäftigt, wobei Menschen aus Polen mit
377.904 erteilten kurzfristigen Arbeitserlaubnissen
nach § 285 SGB III (Sozialgesetzbuch III) das Gros
(77,12 %) der Arbeitskräfte stellten. 267.245
polnische Arbeitskräfte reisten 2002 zur
Arbeitsaufnahme als Saison- oder
WerkvertragsarbeiterInnen neu in die BRD ein, gefolgt
von 28.667 neu eingereiste Arbeitskräften aus
Rumänien. Die meisten befristeten Arbeitsgenehmigungen
für MigrantInnen, die sich bereits in der BRD befanden
gingen 2002 mit 110.659 an PolInnen, gefolgt von
Menschen aus Ländern des ehemaligen Jugoslawien
(66.038) und der Türkei (27.531). Nur ein knappes
Drittel der Genehmigungen ging an Frauen erteilt.
Die verrichtete Arbeit verteilt sich auf die
Landwirtschaft (260.439 erteilten Arbeitsgenehmigungen
nach § 285 SGB III), das Gastgewerbe (105.758), die
Erbringung von "Dienstleistungen überwiegend für
Unternehmen" (53.378) und mit je zwischen 15.000 und
20.000 Arbeitsgenehmigungen auf das Baugewerbe,
"Kultur, Sport und Unterhaltung", die Erbringung
"sonstiger Dienstleistungen", die privaten Haushalten
und das Ernährungsgewerbe.
Den größten Arbeitskräftebedarf weist NRW mit 232.410
Arbeitsgenehmigungen nach § 285 SGB III auf, gefolgt
von den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg und
Bayern mit jeweils ca. 120.000. Die östlichen
Bundesländer haben nur einen Bedarf zwischen 4260
(Sachsen-Anhalt) und 12.765 (Brandenburg)
Arbeitskräften. Es ist anzunehmen, dass ein großer
Teil der SaisonarbeiterInnen zusätzlich noch irregulär
arbeitet, da es sich sowohl für sie selber als auch
für die ArbeitgeberInnen anbietet, auf bereits
eingearbeitete Personen zurückzugreifen und alle
Beteiligten davon profitieren, wenn staatliche Abgaben
gespart werden. Die SaisonarbeiterInnen stellen als
sog. "Overstayer" ("Überschreiter" der
Aufenthaltserlaubnis) einen Teil der irregulären
ArbeiterInnen dar. Im europäischen Vergleich lässt die
BRD mit Abstand die meisten ausländischen
Arbeitskräfte regulär ins Land. Die anderen Ökonomien
ziehen, eventuell auch wegen einer größeren
Flexibilisierung und einem weiter vorangeschrittenen
Abbau sozialer Sicherungssysteme, einen Großteil ihrer
Arbeitskräfte aus dem Reservoir der "Sans Papiers"
(Bell 2003b; P.H. 2003). Die meisten billigen
Arbeitskräfte bezieht die BRD im Moment noch aus dem
neuen EU-Beitrittsland Polen. Die durch die
Erweiterung forcierte (relative) Lohnangleichung
dürfte in den nächsten Jahren zu einer Substitution
der polnischen "BilligarbeiterInnen" durch Menschen
aus den Ländern führen, die außerhalb der EU bleiben
müssen.
Nach wie vor werden in der bundesdeutschen Wirtschaft
MigrantInnen für die nicht besetzbaren und schlechter
bezahlten Arbeiten benötigt und durch die Politik in
unterschiedlichen rechtlichen Formen angeworben. Diese
verdrängten nicht – wie es in rassistischen
Argumentationen heißt – inländische Arbeitkräfte,
sondern führten dazu, dass diese in besser bezahlte
Positionen aufsteigen konnten und es zu einer
ethnischen Unterschichtung des Arbeitsmarktes kam. Zu
dieser Erkenntnis kommt auch das konservative
Forschungsinstitut Economix Research & Consulting im
Auftrag des Referates Arbeit und Wirtschaft der Stadt
München in einer Studie über den derzeitigen
Arbeitsmarkt und die notwendige Zuwanderung:
"Modellrechnungen für Deutschland und andere
Volkswirtschaften zeigen, dass Einwanderung
langfristig zu höherer Beschäftigung führt.
Arbeitslosigkeit und Lohnniveau werden nur wenig
verändert, auch wenn es kurzfristig zu negativen
Effekten kommen kann. Die Wachstum steigernden Effekte
treten vor allem dann auf, wenn es gelingt, die
zugewanderten Arbeitskräfte reibungslos zu
integrieren. Sie schaffen sich letztlich ihre eigenen
Arbeitsplätze und ihr eigenes Einkommen, wenn man
ihnen dazu nur die Chance bietet." (Vogler-Ludwig
2002: 6)
Es wird davon ausgegangen, dass der Zuzug von
MigrantInnen zwar zu einer Lohnsenkung der sowieso
schlecht bezahlten Arbeit der unteren Segmente und
damit zu einer Konkurrenz zwischen den in den dort
bereits arbeitenden MigrantInnen und den neu
ankommenden führt. In der Vergangenheit hatte dies
aber eine Lohnsteigerung der "weißen deutschen"
ArbeiterInnen zur Folge, da diese in der Regel in den
qualifizierteren Jobs arbeiten.

Der irreguläre Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Umstrukturierung zur postfordistischen
Regulation der Wirtschaft wurden die
ausländerrechtlichen Instrumente zum Herausdrängen
ausländischer Arbeitskräfte aus den
sozialversicherungspflichtigen Jobs forciert
(Karakayali/Tsianos 2002: 255). Weiterhin wurden aber
billige und flexible Arbeitskräfte benötigt, vor allem
in Bereichen, in denen schwere körperliche Arbeit
anfällt, keine Qualifikation und nur rudimentäre
Sprachkenntnisse notwendig sind wie in der
landwirtschaftlichen Produktion, im Baugewerbe und im
unteren Dienstleistungsbereich – Haushalt und
Prostitution. Da die "GastarbeiterInnen" "[m]it
zunehmender Integration [...] ihre primäre
Qualifikation für den deutschen Markt [verloren], die
gerade darin bestand, nicht integriert, also billig
und flexibel zu sein" (ebd.: 256) und sie und die
deutschen ArbeiterInnen aufgrund des (noch)
bestehenden Sozialsystems nicht bereit waren, Arbeiten
unterhalb des Sozialhilfeniveaus anzunehmen, wurde –
neben der oben aufgezeigten Regelung zur kurzfristigen
Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte – die
Anwesenheit von "Sans Papiers" zunehmend akzeptiert
und der Hauptaugenmerk auf deren Regulation und
rechtliche Segregation gelegt (ebd.: 259; siehe auch
die Analyse der konkreten Gesetzeslage und
administrativen Kontrollmöglichkeiten am Beispiel
Leipzigs in Alt 1999: 408ff).
Der derzeitige neoliberal begründete Abbau der
sozialen Sicherungssysteme trifft die hier lebenden
MigrantInnen am härtesten und mit den
Umstrukturierungen im Rahmen der Hartz-Gesetze wird
von staatlicher Seite versucht, MigrantInnen ohne
Arbeitsverhältnis aus den staatlichen Sicherungsnetzen
zu lösen und wieder zu flexibilisieren. Durch die von
der EU forcierte Deregulierung nationaler
Wirtschaften, den Ausbau eines militärisch
hochgerüsteten europaweiten Grenzregimes und die
gleichzeitig immer restriktiveren
Zuwanderungsbedingungen kristallisiert sich ein von
der Administration der EU gesteuertes Migrationsregime
(vgl. dazu Düvell 2002) heraus, das sich durch vier
rein ökonomisch begründete Eckpfeiler beschreiben
lässt: (1) Abwerben hochqualifizierter Fachkräfte aus
den Peripherien des Kapitalismus, (2) ethnische
Unterschichtung durch kurzfristige Anwerbung von
Saison- und WerkvertragsarbeiterInnen, wobei dies in
dem beschriebenen Ausmaß nur auf die BRD zutrifft, (3)
Regulation und Akzeptanz von illegalisierten
Arbeitskräften in großem Ausmaß und (4)
Flüchtlingsabwehr, also Abwehr der ökonomisch nicht
verwertbaren Menschen. Die Flüchtlingsabwehr setzt
sich wiederum aus drei zentralen Momenten, (I) der
Verschärfung der Asylgesetzgebungen, (II) den immer
höheren Barrieren des Grenzregimes und (III) der
Flüchtlingsregulation vor Ort zusammen. Insgesamt wird
die Zahl der in der EU anwesenden und somit auch
irregulär arbeitenden "Sans Papiers" auf 5 - 6,5
Millionen geschätzt (Düvell 2002: 166). Es kann
angenommen werden, dass die europäische
Landwirtschaftsmaschinerie, die Bauwirtschaft sowie
das Putz-, Haushalts- und Prostitutionsgewerbe ohne
diese billigen, flexiblen und ausbeutbaren Menschen
zusammenbrechen würde (siehe Bell 2003a; Neumann 2003;
Hess 2000 und 2003; Schulz 2003; Bell/Berg 2002, de la
Torre o.J.; Lanz 2002).
Ein Problem bei Schätzungen der anwesenden und
arbeitenden "Sans Papiers" ist der methodische Zugang,
der sich aus der "Illegalität" selbst ergibt. Es
wurden verschiedene Schätzverfahren entwickelt, die
aber alle mit nicht evaluierbaren Variablen arbeiten
(Alt 1999: 48ff). So wird versucht, von den
ausländerpolizeilichen Verfahren auf die Gesamtanzahl
der "Sans Papiers" zu schließen, doch sind Razzien nur
in bestimmten Arbeitsbereichen die Regel und auch hier
richtet sich die Dichte der Kontrollen eher nach
politischen als nach statistischen Vorgaben, so dass
eine allgemeine Schlussfolgerung nicht möglich ist.
Andere Schätzverfahren versuchen von den an der Grenze
aufgegriffenen bzw. zurückgewiesenen und den durch
"Sans Papiers" angegeben durchschnittlich notwendigen
Anläufen für die Überwindung der Grenzen die
Gesamtzahl hier lebender "Sans Papiers" hochzurechnen,
doch sind die Zahlen auch hier nicht überprüfbar und
zudem ist nicht klar, wie viele der MigrantInnen hier
bleiben oder nach vollendeter Arbeit wieder
zurückkehren. Unter Berücksichtigung dieser
Schwierigkeiten kommt Alt zu dem Ergebnis, dass "die
bei Lederer [S. 5] angegebenen 'Regelschätzwerte' für
die Anzahl 'Illegaler' in Deutschland, die derzeit
zwischen 500.000 bis 1,5 Millionen liegen sollen, eher
jenseits der Millionengrenze anzusiedeln [sind]"
(ebd.: 50; siehe auch Lederer/Nickel 1997; Düvell
2002: 166).
"Sans Papiers" sind auf irreguläre Lohnarbeit
angewiesen, da es für sie keine staatlichen sozialen
Sicherungsnetze gibt (Weitkamp 1995: 94). Zwar könnte
ein Teil der "Sans Papiers" von FreundInnen oder
Verwandten mitversorgt werden, doch dürfte dies in
vielen Fällen keine langfristig befriedigende Lösung
sein. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein
Großteil der Menschen u.a. zum Arbeiten emigriert, um
das internationale Lohngefälle auszunutzen, mit dem
Ziel, Verwandte in der Heimat direkt zu unterstützen
oder sich eine eigene Perspektive zu schaffen.
Aufgrund der Rücküberweisungen "stellt die
Arbeitsmigration [laut IWF-Statistiken] eines der
wichtigsten Exportprodukte vieler ärmerer Länder dar,
dessen Ertrag die offizielle ‚Entwicklungshilfe’ weit
übersteigt" (Lanz 2002). Wenn die geschätzten Zahlen
der in der BRD lebenden MigrantInnen, die auf
irreguläre Arbeit angewiesen sind, mit denen der
geschätzten "Sans Papiers" addiert werden und davon
ausgegangen wird, dass ein Großteil zur Arbeit unter
miserablen Bedingungen gezwungen ist, kann davon
ausgegangen werden, dass die hiesige Ökonomie einen
Arbeitskräftebedarf von ca. 2 Millionen irregulär

arbeitender MigrantInnen hat.
Bei der Analyse der politischen Akzeptanz der
Anwesenheit einer solchen Zahl von "Sans Papiers" und
irregulärer Beschäftigung von hier lebenden
MigrantInnen sind einige strukturelle Widersprüche zu
beachten, die jedoch gerade in ihrem Gesamtarrangement
deren Effektivität begründen. So begründet die
ständige Suche des Kapitals nach billigen und
flexiblen Arbeitskräften die Nachfrage nach "Sans
Papiers". Die freie Warenzirkulation des globalen
Kapitalismus über die nationalen Grenzen hinweg
bedingt sowohl den Transport der Waren als auch die
regulierte Migration unqualifizierter ArbeiterInnen in
großem Ausmaß. Allerdings findet die irreguläre und
nicht kontrollierte Migration immer Wege, die Grenzen
zu überwinden. Die Durchlässigkeit der Grenzen ist
quasi das notwendige Nebenprodukt weltweiter
(Waren)zir-ku-la-tion und somit wäre eine absolute
Abschottungspolitik der kapitalistischen Zentren ein
Widerspruch in sich (vgl. dazu Pieper 2004). Dennoch
werden nicht alle Möglichkeiten der nationalen
Kontrolle der irregulären Arbeitsmigration
ausgeschöpft, sondern regelmäßig intervenieren
WirtschaftsvertreterInnen bei einer wirksamen
Verschärfung der Kontrolltechniken wie z.B. die
aktuelle Diskussion um irreguläre Beschäftigung von
Haushaltshilfen zeigt , wo es derzeit überhaupt keine
staatlichen Kontrollen gibt. Die populistisch als
"rigorose Bekämpfung von Schwarzarbeit" angekündigte
Kampagne endete aus Sicht des Vorsitzenden der
Gewerkschaft der Polizei Freiberg in einer Verkehrung
der angekündigten Ziele: "Man muss fast zu der
Überzeugung gelangen, dass der Gesetzentwurf den
Datenschutz mit Täterschutz verwechseln will"
(Freiberg 2004). Hierbei sind die Täter das Kapital,
denn "[o]hne Auftraggeber keine Schwarzarbeit" (ebd.).
Die vor allem in der Baubranche stattfindenden
Kontrollen sind aufgrund der politischen Vorgaben auf
die Aufdeckung von "Sans Papiers" ausgerichtet und
dienen laut Selbstaussagen involvierter
PolizeibeamtInnen zur Befriedigung rassistischer
Vorstellungen des "deutschen Michels" bzw. der
Instrumentalisierung rassistischer Denkmuster durch
die Politik (Alt 1999: 402). Hierbei spielen
Gesetzeslage, ökonomische Nachfrage und rassistische
Kontrollen Hand in Hand. Denn die zu erwartenden
Strafen sind so gering, dass es sich für Unternehmen
immer lohnt, die Einstellung von "Sans Papiers" mit
einzuplanen, wobei die "kriminelle Ausbeutung", also
die Vorenthaltung jeglichen Lohnes keine Seltenheit
ist und häufig bereits in der Kostenkalkulation der
Unternehmer implizit enthalten ist. Die Unternehmen
schützen sich durch ein Geflecht an General- und
Subunternehmen und bis die Gerichtsverfahren beginnen,
hat die institutionell-rassistische Maschinerie
unumkehrbare Fakten geschaffen, die notwendigen
ZeugInnen sind häufig bereits abgeschoben (ebd.: 381).

In einem scheinbaren Widerspruchsverhältnis dazu steht
die restriktive Einwanderungspolitik und die
populistisch-rassistische Stimmungsmache gegen "Sans
Papiers" und MigrantInnen, die mit Schuld daran seien,
dass dem Staat die Steuereinnahmen wegbrächen und die
den Deutschen "ihre" Arbeitsplätze wegnähmen. Da in
der BRD durch rassistische Parolen immer noch Wahlen
gewonnen werden können (z.B. die Landtagswahl in
Hessen 1999, Shah/Sirin 1999: 5), ist deren
Instrumentalisierung funktional für die Politik.
Entsprechend manifestierte sich in der Debatte um das
Zuwanderungsgesetz der Widerspruch zwischen
Anforderungen des Kapitals – vertreten durch die
rot-grüne Regierung – und konservativ-rassistischen
Politikvorstellungen. Gleichzeitig jedoch schaffen
gerade die Auswirkungen dieser Auseinandersetzungen
durch die rechtliche und gesellschaftliche Segregation
von MigrantInnen erst die Vorraussetzung für die
billigen Löhne irregulärer Arbeit. Ein ethnisierter
Arbeitsmarkt ist daher funktional für das Kapital und
durchlässige Nationalgrenzen bilden wie auch die damit
verbundene institutionalisierte Form der
Differenzierung von Menschen durch den Ein- bzw.
Ausschluss in bzw. aus gesetzlich garantierten Rechten
ein konstitutives Moment kapitalistischer
Produktionsbedingungen. Irreguläre, also
entrechtlichte und billige Arbeitskräfte sind das
Schmieröl kapitalistischer Entwicklung. Und wo ein
Bedarf in der Ökonomie an Arbeitskräften entsteht,
reagiert und reguliert die Politik, in ihren
rassistischen Praxen und Widersprüchen durch die
Konstitution gegeneinander ausspielbarer Gruppen.

Der Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Der Zugang von AsylbewerberInnen, "De facto
Flüchtlingen" und sonstigen MigrantInnen mit einem
prekärem Aufenthaltsstatus (2001: 671.995 Menschen)
zum offiziellen Arbeitsmarkt ist wie viele andere
Aspekte der Rechte von Flüchtlingen Spielball der je
aktuellen Politik. Seit Dezember 2000 besteht für alle
Flüchtlinge eine einjährige Wartezeit und eine
folgende individuelle Arbeitsmarktprüfung. Für jede
neue Arbeitsgenehmigung muss nun die Stelle für einen
Zeitraum von sechs Wochen ausgeschrieben sein, während
der das Arbeitsamt versucht, bevorrechtige Deutsche
oder EU-BürgerInnen für die Arbeit zu finden. De facto
bedeutete diese Regelung, auch wegen der
abschreckenden Formalien für die ArbeitgeberInnen, für
die meisten Bundesländer ein fast generelles
Arbeitsverbot für Flüchtlinge. Es lässt sich hier der
immer wieder aufkommende Konflikt zwischen
restriktiver Flucht- und Asylpolitik und den
Anforderungen der Ökonomie nach weiteren verwertbaren
Menschen feststellen. So wurde die in der neuen
Verordnung ursprünglich auch bei einer
Weiterbeschäftigung im gleichen Betrieb vorgesehene
Arbeitsmarktprüfung auf Intervention der Wirtschaft
abgeschafft, so dass bei gleich bleibender
Beschäftigung der Arbeitsplatz nicht mit jeder
Verlängerung der Arbeitsgenehmigung neu ausgeschrieben
werden muss. Eingeführt wurde jedoch die Möglichkeit
einer sog. "globalen Arbeitsmarktprüfung". Diese gibt
den Landesarbeitsämtern die Möglichkeit, bestimmte
Berufe, für die es landesweit einen Überhang an
Arbeitskräften gibt, generell für Flüchtlinge zu
sperren. Eine solche Liste gibt es zurzeit nur aus
NRW, sie beinhaltet in erster Linie unqualifizierte
Arbeiten wie Lager-, Versand- und TransporthelferIn,
BauhilfsarbeiterIn, BäckerhelferIn, RaumpflegerIn oder
WarenverpackerIn. Für die unqualifizierten Arbeiten
bedeutet dies auf der einen Seite eine (zwangsweise)
Besetzung mit bevorrechtigten Arbeitslosen, auf der
anderen Seite wahrscheinlich eine vermehrte irreguläre
Beschäftigung aufgrund der durch den Ausschluss
gedrückten Löhne der Flüchtlinge.
Dennoch hat ein Teil der in der BRD lebenden
Flüchtlinge die Möglichkeit, einen meist schlecht
bezahlten regulären Job anzunehmen. Theoretisch fallen
671.996 Menschen aufgrund ihres ungesicherten
Aufenthaltstitels unter das AsylbLG, 2001 bezogen
jedoch nur 318.460 Menschen Leistungen. Es kann jedoch
nicht einfach davon ausgegangen werden, dass die
übrigen ca. 350.000 Menschen regulär arbeiten. Ein
Großteil wird bei Verwandten und FreundInnen
untergekommen sein und irregulärer Arbeit nachgehen,
da 2002 nur 138.541 Arbeitsgenehmigungen an
Flüchtlinge verteilt wurden. Diese teilen sich wie
folgt auf: 68.808 gingen an AsylbewerberInnen (2001:
191.000 Menschen), was ca. 34.400 Menschen betraf, da
die Arbeitsgenehmigungen immer analog der Länge des
Aufenthalts vergeben werden und die
Aufenthaltsgestattung für AsylbewerberInnen immer 6
Monate gültig ist. Die Restlichen 65.164
Arbeitsgenehmigungen wurden an sog. "De facto
Flüchtlinge" mit Duldung oder Aufenthaltsbefugnis
(2001: 401.000 Menschen) , ausgegeben. Da die mögliche
Länge solcher Aufenthaltstitel zwischen einem Monat
und einem Jahr liegen, ist die Schätzung der Zahl der
arbeitenden Flüchtlinge schwierig, bei
durchschnittlich zwei Arbeitsgenehmigungen pro Jahr
und Person wären dies ca. 32.500.
Bei der Verteilung der Arbeitsgenehmigungen auf die
Bundesländer fällt auf, dass in den alten
Bundesländern 97,72 % der Genehmigungen vergeben
wurden und dass AsylbewerberInnen und Flüchtlinge in
einem ziemlich ausgeglichenen Verhältnis zueinander
stehen, während Flüchtlinge in den östlichen
Bundesländern so gut wie keine Genehmigungen bekommen.
Die meisten Arbeitsgenehmigungen wurden in
Baden-Württemberg mit 37.090 (19.974 an
AsylbewerberInnen, 16.548 an Flüchtlinge) vergeben,
gefolgt von NRW mit 31.429 (16.036 an
AsylbewerberInnen, 14.519 an Flüchtlinge), Bayern mit
22.670 (8.908 an AsylbewerberInnen, 12.788 an
Flüchtlinge) und Hessen mit 19.677 (8.793 an
AsylbewerberInnen, 10.767 an Flüchtlinge).
Prinzipiell kann festgestellt werden, dass ca. 18 %
aller AsylbewerberInnen und ca. 8,6 % der Flüchtlinge
eine Arbeitsgenehmigung bekommen. Flüchtlinge werden
nach einem bestimmten Schlüssel auf die BRD verteilt.
Auch wenn vor allem aus dem Osten viele
AsylbewerberInnen in erster Linie nach Berlin oder in
die westlichen Bundesländer zu wechseln versuchen,
lassen sich über diesen Schlüssel Rückschlüsse auf die
prozentuale Arbeitswahrscheinlichkeit ziehen. So haben
in Baden-Württemberg ca. 43 % aller AsylbewerberInnen
eine Arbeit, gefolgt von Hessen (ca. 32 %), NRW (ca.
18,6 %) und Bayern (ca. 17 %). In den östlichen
Bundesländern bewegt sich die Zahl zwischen ca. 6,7 %
in Thüringen und ca. 1,5 % in Sachsen-Anhalt.
Derartige Aussagen über Flüchtlinge sind schwierig, da
es keine auf Bundesländer aufgeschlüsselten
Statistiken gibt. Aus der mir vorliegenden Statistik
lässt sich folgendes über den Arbeitsmarktzugang von
Flüchtlingen sagen: ca. 13 % aller Menschen mit
Duldung oder einer Aufenthaltsbefugnis haben in
Baden-Württemberg, in Bayern und Hessen einen
regulären Job. Überproportional viele Menschen mit
einem solchem prekärem Aufenthaltsstatus leben in
Berlin (35.334) und in NRW (134.585). Wichtig ist
hierbei, dass ein Großteil der AsylbewerberInnen und
Flüchtlinge in Niedriglohnverhältnissen arbeitet und
dass in Hamburg und im Saarland bekannt ist, dass
Arbeitsgenehmigungen in der Regel nur für 400 € Jobs
vergeben werden. Solange AsylbewerberInnen und
Flüchtlinge Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, muss
fast der gesamte Betrag – im Gegensatz zu den
deutschen SozialhilfeempfängerInnen – zurückgezahlt
werden, was die Motivation, irregulär zu arbeiten,
natürlich sehr erhöht. Insgesamt werden bundesweit
6,61 % (106.011.931 €) der ausgezahlten Leistungen
(1.603.566.800 €) wieder als Einnahmen verrechnet,
Baden-Württemberg ist mit 11,44 % der Gesamtzahlungen
am erfolgreichsten, den AsylbewerberInnen und
Flüchtlingen für überteuerte Mehrbett-Wohnheimplätze
und Sachleistungen "das Geld aus der Tasche zu
ziehen".
Ethnisierter Arbeitsmarkt und Lagersystem im
Neoliberalismus
Bei der Analyse des im europäischen Vergleich
staatlich stark regulierten Arbeitsmarktes in der BRD
(Hillmann 2000: 415) ist nicht nur eine einfache
ethnische Unterschichtung sondern eine mehrfache oder
differentielle Unterschichtung bzw. Ethnisierung
feststellbar. Der formelle Arbeitsmarkt für Menschen
mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang (2002: ca. 38,5
Millionen) ist ethnisch segmentiert. Ähnlich der
klassenspezifischen Schichtung ist hier keine
generelle Durchlässigkeit feststellbar, ein Aufstieg
ist die Ausnahme und die Eintrittsbeschränkungen
lassen sich vor allem als durch kulturelles und
soziales Kapital (Bourdieu 1997: 49ff) strukturiert
beschreiben. Die so definierte "Qualität der
Verwertbarkeit" schlägt sich in den unterschiedlichen
Arbeitslosenquoten der ethnischen Arbeitsmarktsegmente
nieder. Ergänzt wird der formelle Arbeitsmarkt durch
Segmente von Arbeitskräften mit durch
ausländerrechtlichen Regelungen befristeten
Arbeitsmarktzugang. Hier gibt es fließende Übergänge
zu wiederum ethnisch differenzierten irregulären
Sektoren. Dennoch ist eine Konkurrenz zwischen den
regulierten und den irregulären Segmenten zur Zeit
noch eine scheinbare, die durch die ideologische
Funktion des Rassismus konstituiert wird und real der
Legitimation von Stellenabbau, Lohnsenkung und
Deregulierung sozialer Sicherungssysteme dient. Erst
im Rahmen der derzeitigen neoliberalen Deregulierung
und Umstrukturierung wie durch die Hartz-Gesetze wird
es an den Rändern der rassistisch definierten Segmente
zu realer Konkurrenz kommen. Lange hier lebende
MigrantInnen werden aus den Sicherungsnetzen
hinausgedrängt und flexibilisiert; sie treten dann in
Konkurrenz mit den irregulären Arbeitskräften. Durch
die fortschreitende Deregulierung staatlicher
Sicherungsleistungen werden auf der einen Seite
Einkommensgegensätze zwischen Arm und Reich weiter
auseinander gehen, wobei sich diese Entwicklung analog
der rassistischen Segmente vollzieht, die "weißen
Deutschen" also von der ethnischen Unterschichtung
direkt profitieren. Auf der anderen Seite werden im
Rahmen ideologischer Begründungen die durch den Abbau
sozialer Sicherungssysteme real gewordene Konkurrenz
zwischen den nicht mehr verwertbaren "Weißen" und hier
lebenden MigrantInnen forciert. Populistischer Ausweg
aus der produzierten Krise sind rassistische
Schuldzuweisungen von Seiten der Politik und die
Konstitution eines in Krisenzeiten zusammenhaltenden
"deutschen Kollektivs".
Dies bildet die ökonomische Grundlage, in der auch das
dezentrale Lagersystem eine spezifische Funktion
übernimmt. Historisch entstanden sind die dezentralen
Arbeitskräftereservoire von Flüchtlingen, um den durch
den Anwerbestopp entstandenen Arbeitskräftemangel zu
beheben. Im Rahmen rassistisch motivierter Politik
wurden diese zu dezentralen Kleinlagern umgebaut. Die
dezentralen Kleinlager bilden heute die Grundlage der
Pufferfunktion, wobei organisatorische Voraussetzung
die parallel zur ökonomischen Umstrukturierung
ablaufende zunehmende Privatisierung der
Heimunterbringung war. Private Betreiberfirmen setzten
sich gegen die großen Wohlfahrtsverbände durch, da sie
ohne inhaltliche Richtlinien die Preise durch Abbau
der SozialarbeiterInnenstellen und mittels
systematischer Überbelegung drastisch senken konnten.
So fällt die Kontrollfunktion weg, die die Betreuung
immer auch innehat. Die systematische Überbelegung ist
ein weiterer Punkt, an denen es zur Aufrechterhaltung
der Heimordnung für die Betreiberfirmen funktional
wird, das Verschwinden zum irregulären Arbeiten zu
akzeptieren oder gar zu unterstützen.
Die ökonomische Funktion des dezentralen Lagersystems
lässt sich also als historisch entstandener,
gesetzlich konstituierter Puffer für die Anforderungen
lokaler Wirtschaftsbereiche beschreiben, der heute
eine Scharnier- oder Selektionsfunktion zwischen
formellen und informellen Segmenten übernimmt. So
können Flüchtlinge in Bundesländern mit einem hohen
Arbeitskräftebedarf regulär trotz gesetzlicher
Beschränkungen arbeiten, die Beschäftigungsquote von
AsylbewerberInnen reicht in Baden-Württemberg mit
knapp 42 % an die der gesichert hier wohnenden
MigrantInnen heran. In Bayern haben die lokalen
Arbeitsämter in einigen Lagern Vermittlungsstellen
eingerichtet, um den Bedarf an billigen Arbeitskräften
zu decken. Im Gegensatz zu SaisonarbeiterInnen mit
ihrem dreimonatigem Aufenthalt können Flüchtlinge den
Arbeitskräftebedarf für langfristig angelegte
(prekäre) Arbeitsplätze decken und stehen hier in
direkter Konkurrenz sowohl mit den unteren
migrantischen Segmenten (befristeten Aufenthalts) als
auch mit den "Sans Papiers". Flüchtlinge migrieren
trotz Residenzpflicht und nach rassistischen Merkmalen
ausgerichteten Polizeikontrollen innerhalb der BRD in
Richtung informeller Märkte, so dass in den östlichen
Bundesländern ein Teil der "arbeitsfähigen"
Flüchtlinge in Berlin oder in den südwestlichen
Bundesländern irregulärer Arbeit nachgehen. Hierbei
zeigt sich die Regulationsfunktion rassistischer
gesellschaftlicher Strukturen analog der
differentiellen Ethnisierung von MigrantInnen. Da in
den östlichen Bundesländern die irreguläre Arbeit von
Menschen aus Polen und den südosteuropäischen Ländern
übernommen wird, haben Flüchtlinge aus
außereuropäischen Ländern vor allem in ländlichen
Gegenden keine Chance auf einen Job, zu groß ist die
Wahrscheinlichkeit, aufgrund ihres Äußeren angezeigt
zu werden, denn jede/r in der Öffentlichkeit
arbeitende Nicht-europäer ist ein/e potentieller "Sans
Papiers". Durch die Abstufung der Kontrollen lässt
sich das Unterbringungssystem als ein System
beschreiben, das auf unkontrolliertes Verschwinden
zwecks Arbeit ausgerichtet ist: gesetzlich vorgesehen
ist ein Meldetermin pro Monat beim Sozialamt, der
eingehalten werden muss, um den Heimplatz und damit
auch den rechtlichen Aufenthaltsstatus nicht zu
verlieren.
Die ökonomische Ausrichtung ergab sich vor knapp 30
Jahren aus dem Arbeitskräftebedarf - noch vor der
rassistischen Lagerunterbringung. Auf der Basis dieser
dezentralen Arbeitskräftereservoire wurde dann das
heute vorfindbare Lagersystem aufgebaut und durch den
zeitweiligen Ausbau auf eine Verwaltungskapazität von
über einer Millionen Menschen entstand bei
gleichzeitiger Privatisierung der Unterbringung die
heutige Struktur. Diese hat weiterhin Bestand, obwohl
dieses System maßlos überteuert ist, die
Argumentationsfigur der Flüchtlingsabwehr durch
soziale Degradierung scheinbar aus dem öffentlichen
Diskurs verschwunden ist und die Wirtschaft wieder auf
eine gelockerte Einwanderungspolitik drängt.
Gleichzeitig wird derzeit das dezentrale Lagersystem
in seiner restriktivsten und modernsten Ausformung
weiter ausgebaut, sichtbar als überall entstehende
"Ausreisezentren".
Der diskursive Schnittpunkt zur neoliberalen Ideologie
manifestiert sich in dem Bild des Flüchtlings: die
"Flüchtlinge" bzw. die "Sans Papiers" stellen die
Prototypen der neoliberal konstituierten ArbeiterInnen
dar – flexibel, ohne soziale Sicherungssysteme den
Anforderungen der Wirtschaft ausgeliefert und durch
rechtliche und polizeiliche Repression in der
Artikulation ihrer Rechte ruhig gestellt. Als
diskursive Formation dient es der Gewöhnung an die
"Normalidentitäten" neoliberaler ArbeiterInnen im
Allgemeinen. Gleichzeitig ist das Bild des Flüchtlings
als Prototyp neoliberal flexibilisierter ArbeiterInnen
immer rassistisch aufgeladen, so dass es sowohl als
Negativbild einer abzulehnenden Zukunft fungiert als
auch durch die gleichzeitige Realisation im Bildes des
Flüchtlings als "dem Staat auf der Tasche liegend" und
durch "Schwarzarbeit deutsche Arbeitsplätze
vernichtend" der Begründung des weiteren Abbau von
Arbeitsrechten dient. Dabei stellt der Rassismus die
notwendige Ideologie zur Verdeckung des eigentlichen
Motors und Profiteurin in dieser Entwicklung dar,
nämlich die hiesige Wirtschaft und Politik (Ruf 1992:
80). Diese Entwicklung der ethnischen Unterschichtung
von Arbeitsmärkten ist eine allgemein zu verzeichnende
Tendenz der derzeitigen Reorganisation
kapitalistisch-fordistischer Produktionsregimes, wobei
die Integration prekärer und informeller
Arbeitsmarktsektoren sowohl in den Metropolen als auch
in den Niedriglohnländern der Peripherien
"konstitutiver Bestandteil" (Bese 2003) ist.

Tobias Pieper, Psychologe / Politikwissenschaftler,
Arbeitsschwerpunkte Flucht, Migration, Rassismus,
Arbeitsmarkt- und Ausbeutungsstrukturen im (globalen)
Kapitalismus, Kontakt: tobias.pieper@web.de

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