Appell für die Schließung des Abschiebelagers Halberstadt

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Wir rufen Euch auf, den Appell für die Schließung des Abschiebelagers
("Ausreisezentrum")Halberstadt zu unterzeichnen, um klar zu zeigen, das
viele Menschen und gesellschaftliche Gruppen, Vereine und Organisationen
die unmenschliche Unterbrigung von Flüchtlingen im Abschiebelager
Halberstadt ablehnen.

Das Anschreiben des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt zum Tag der
Menschenrechte am 10.12.04:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Anlässlich dieses
Datums möchten wir Sie bitten, den beiliegenden Appell für die
Schließung des Ausreisezentrums in Sachsen-Anhalt zu unterzeichnen.
Ein Leben in Menschenwürde steht auch Flüchtlingen zu, die kein Asyl in
der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben und deshalb
ausreisepflichtig sind. Stattdessen erleben sie in den sog.
Ausreiseeinrichtungen Zwang und Isolation. Die Summe der repressiven
Maßnahmen, welche dort vollzogen werden, führt dazu, dass die Menschen
ihrer Eigenschaft beraubt werden, frei und unabhängig leben zu können.
Eine Behandlung, die vorsätzlich ein intensives physisches oder
psychisches Leiden verursacht und länger andauert hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte als unmenschlich angesehen. Als
erniedrigend kann ihm zufolge eine Behandlung beschrieben werden, wenn
sie in den Opfern Gefühle der Angst, des Schmerzes und der
Unterlegenheit erweckt, die geeignet sind, sie zu demütigen und ihren
körperlichen oder moralischen Widerstand zu brechen.
Es ist eine strukturelle Gewalt, die sich in den Ausreisezentren
manifestiert. Auch wenn keine direkte persönliche Gewalt angewandt wird,
so will man doch die Menschen so lange unter Druck setzen, bis sie keine
Perspektive in Deutschland mehr sehen und das Land verlassen oder in die
Illegalität gehen. Dieses Handeln ist verantwortungslos und darf in
einer demokratischen Gesellschaft nicht ignoriert oder hingenommen werden.
Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz können die Länder
"Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer
schaffen" (§ 61 AufenthG). Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt kann
dieses Lagerleben aber auch wieder abschaffen.
Fordern Sie mit uns gemeinsam die Schließung des Ausreisezentrums in der
ZASt Halberstadt.

Mit freundlichen Grüßen,

Antje Arndt i. A. des Vorstands

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Gemeinsamer Appell

Ein Leben in Menschenwürde statt Zwang und Isolation

Die Unterzeichnenden fordern die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf,
das Ausreisezentrum in der ZASt Halberstadt sofort und ersatzlos zu
schließen.

Zum 1. Januar 2002 wurde durch Erlass des damaligen Innenministeriums
ein sog. Modellprojekt zur Einrichtung einer "Zentralen
Ausreiseeinrichtung" in der ZASt Halberstadt gestartet. Es lief zunächst
befristet bis Ende 2002 und wurde dann bis zum Dezember 2003 verlängert.
Seit dem 1. Januar 2004 wird die "Ausreise-Einrichtung" als ständige
Maßnahme betrieben. Ausreisezentren oder Abschiebelager - sie stehen für
eine menschenunwürdige und menschenrechtswidrige Behandlung von
Flüchtlingen. Wer kein Asyl in Deutschland bekommt, aber aufgrund
fehlender Reisepapiere nicht abgeschoben werden kann, soll mit
psychischem Druck und einer Zermürbungstaktik zur widerstandslosen,
freiwilligen Ausreise gezwungen werden.

Endstation Halberstadt

Die "Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber" (ZASt) in Sachsen-Anhalt
liegt 5 km (über eine Stunde Fußweg) außerhalb von Halberstadt auf
freiem Feld. Die alten Plattenbauten der ehemaligen Kaserne dienen als
Durchlaufstation für AsylbewerberInnen, die Sachsen-Anhalt zugeteilt
werden. Das Gelände ist durch Videoüberwachung, Wachdienst und Umzäunung
gesichert. Im ersten "Block" sind die Flüchtlinge mit dem "blauen
Ausweis" untergebracht. Sie wurden, meist nach Jahre langem Aufenthalt,
zwangsweise wieder in das Lager eingewiesen, wo ihre Odyssee in
Sachsen-Anhalt begann. Dieses mal jedoch auf unbestimmte Zeit und unter
besonderen Bedingungen.
Durch den Entzug jeglicher Barleistungen, Großküchenverpflegung zu
festen Tageszeiten, Arbeitsverbot und die eingeschränkte
Bewegungsfreiheit werden die Menschen ihrer Freiheit beraubt, ein freies
und unabhängiges Leben zu führen. Sie werden räumlich und sozial
isoliert und damit an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
gehindert. In den heruntergekommenen Räumlichkeiten ohne Privatsphäre
sind sie zur Betätigungslosigkeit gezwungen. Die medizinische Versorgung
ist auf das unabdingbar Gebotene beschränkt. Eine soziale Beratung und
Betreuung, welche die Interessen der Flüchtlinge vertritt, findet nicht
statt. Stattdessen sollen verhörartige Gespräche durch MitarbeiterInnen
der Ausländerbehörde zur "Klärung der Identität" beitragen. Die
Ausstellung der Duldung, in der Regel nur für wenige Tage, wird dabei
als Druckmittel benutzt. Das Ausüben materiellen und psychischen Drucks
zur Beugung des Willens ist menschenrechtswidrig und keine legitime
Maßnahme einer staatlichen Behörde.
Die Anzahl der Plätze im Ausreisezentrum und die Zielgruppen wurden
schrittweise erweitert. Im Moment können 250 Personen untergebracht
werden. Neben alleinreisenden Männern und kinderlosen Ehepaaren trifft
es auch alleinreisende Frauen. Weiterhin ausgeschlossen bleiben
Straftäter oder gewalttätige Ausländer.

Zweifelhafte Erfolge

Die Flüchtlinge, welche bereits über einen längeren Zeitraum, zum Teil
seit mehr als zwei Jahren, im Ausreisezentrum leben, fühlen sich durch
die kontinuierliche Repression zerstört und leiden unter Depressionen,
Angstzuständen und Schlafstörungen. Ein Mann mit schwerer Diabetes kann
sich nicht seiner Krankheit entsprechend verpflegen. Durch die
Einschränkung der medizinischen Versorgung, den weiten Weg bis in die
Stadt und die Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Folgeterminen
durch zu kurze Duldungen ist das Recht auf geistige und körperliche
Gesundheit gefährdet.
Am 4. April 2004 starb John Williams, der über zwei Jahre im
Ausreisezentrum untergebracht war, an einer nicht heilbaren
Gehirnerkrankung und wurde anonym auf einer Urnengemeinschaftsanlage in
Kleinwanzleben bei Magdeburg bestattet. Die soziale Isolierung
verursachte, dass sein prekärer Gesundheitszustand erst spät
festgestellt und sein Tod erst über 2 Monate später bekannt wurde. Nur
wenige der in Ausreisezentren eingewiesenen Flüchtlinge reisen aus oder
können abgeschoben werden. So auch die Erfahrung in Halberstadt. Bis
Ende 2003 gelang es den Behörden, von 112 zugewiesenen Flüchtlingen 8
abzuschieben. 52 Flüchtlinge haben sich dem Druck entzogen und müssen
ein Schattendasein in der Illegalität führen.

Die Zwangsmaßnahmen sind weder geeignet noch verhältnismäßig. Sie
verletzen die Menschenwürde. Die Unterzeichnenden fordern deshalb die
Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf, das Ausreisezentrum in der ZASt
Halberstadt sofort und ersatzlos zu schließen.

Stattdessen sollte die Betreuung und Beratung von Flüchtlingen in und
außerhalb der regulären Unterkünfte weiter ausgebaut und finanziell
gefördert werden.

Die Landesregierung sollte sich im Interesse der Flüchtlinge und der
Gesellschaft für eine unbürokratische und großzügige
Bleiberechtsregelung einsetzen, wie sie von Pro Asyl und einem breiten
Bündnis von Kirchen, Gewerkschaften, Juristenvereinigungen,
Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsräten vorgeschlagen wird. Ein
gesichertes Aufenthaltsrecht und eine gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe für:

- Alleinstehende, die seit fünf Jahren in Deutschland leben,
- Familien mit Kindern, die seit drei Jahren in Deutschland leben,
- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die seit zwei Jahren in
Deutschland leben,
- traumatisierte Kriegsopfer und
- Opfer rassistischer Übergriffe

Der gemeinsame Appell mit den Sachsen-Anhalt weit gesammelten
Unterschriften wird Anfang nächsten Jahres dem Ministerpräsidenten des
Landes oder einem von ihm benannten Stellvertreter übergeben.

Der Apell kann auf der Homepage des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt
unterzeichnet werden

der Apell ist zu finden unter:
http://www.fr-sa.de/news/appell.htm

die Liste zum Unterzeichen könnt ihr unter:
http://www.fr-sa.de/stuff/listeAppell.pdf (für Einzelpersonen)
http://www.fr-sa.de/stuff/erklAppell.pdf (für Organisationen)

bitte schickt die unterschiebenen Listen an:

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Klausstr. 11
06108 Halle(Saale)

Fax: 0345 / 470 16 69

damit sie gesammelt abgegeben werden können.